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Fremdsamenbank

Eine Behandlung mit Fremdsamen (donogene Insemination) aus der klinikinternen Samenbank wird vorgeschlagen, wenn

  • der männliche Partner völlig zeugungsunfähig ist,
  • die Aussicht auf ein genetisch gemeinsames Kind durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung nicht verbessert werden kann,
  • diese Methoden als zu belastend von dem betroffenen Paar empfunden werden,
  • oder andere Gründe vorliegen (z.B. eine übertragbare Erbkrankheit des männlichen Partners).
Nach eingehender Beratung erfolgt zunächst die Aufnahme nach äußeren Merkmalen des Ehepaares. Die Auswahl eines geeigneten Spenders erfolgt durch die Ärzte der KinderWunschKlinik.

Es wird von Seiten der KinderWunschKlinik darauf geachtet, dass die Auswahl nicht nur nach äußeren Merkmalen zwischen biologischem (Spender) und sozialem Vater  stattfindet, sondern auch die sozialen Verhältnisse des biologischen Vaters so übereinstimmen, dass die Empfänger auch die biologischen Eltern sein könnten.
 
Fremdsamenbank - Spendersamen
 
Fremdsamenbank - Spendersamen
 
Fremdsamenbank - Spendersamen

Das durch Spendersamen gezeugte Kind (nicht die Eltern) hat mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das Recht, den Namen des Spenders zu erfahren.

Die gesetzliche Struktur für die Samenbank ist im Fortpflanzungsmedizingesetz klar geregelt. Leider kann eine Garantie für ein Kind jedoch nicht übernommen werden, wobei statistisch eine Schwangerschaftrate von 18% pro Versuch erzielt werden kann. Bei mehreren Versuchen steigt die Schwangerschaftsrate auf über 50%.

Leider ist die Schwangerschaftsrate bei Spender-Insemination nicht so hoch wie bei herkömmlichen künstlichen Befruchtungen. Das liegt einerseits daran, dass Inseminationen grundsätzlich niedrigere Schwangerschaftsraten (zirka 20%) haben und andererseits, dass der Samen des Spenders mindestens sechs Monate kryokonserviert sein muss, um ihn mit absoluter Sicherheit für die Empfängerin übertragen zu können.

Wird vom Ehepaar ein weiterer Kinderwunsch bzw. ein zweites Kind vom gleichen Spender gewünscht, so kann für eine zweite Schwangerschaft Sperma des gewünschten Spenders zurückgelegt werden (sofern der Spender seine Einwilligung in der Zwischenzeit nicht zurückgezogen hat). Jeder Behandlungsfall wird sorgfältig dokumentiert.

Die Krankenunterlagen des behandelten Paares unterliegen den gesetzlichen Verwahrungsfristen und werden 30 Jahre aufbewahrt.

 

 
 
 
 
 
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in der KinderWunschKlinik:
Do, 18. März 2010
um 19 Uhr. Anmeldung unter
0699 / 17 22 44 66
(aus Deutschland
0043 / 699 / 17 22 44 66)
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