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Der Patientin werden die Eizellen entnommen, mit den Samenzellen des eigenen Partners (oder eines Spenders) befruchtet und in die gesunde Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Kommt es zur Schwangerschaft, trägt die Leihmutter das Kind aus.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten.
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