IVF-Fonds
Seit 2002 gibt es finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.
Etwa 70% der Kosten für Behandlung und Medikamente werden bei vier Versuchen vom Fonds übernommen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- das Paar muss verheiratet oder in einer aufrechten Lebensgemeinschaft sein;
- das Paar muss in Österreich versichert sein;
- es muss bei beiden Partnern eine österreichische Staatsbürgerschaft, eine EU-Bürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel vorhanden sein, nähere Informationen finden Sie unter: http://www.bmgf.gv.at/home/Service/Broschueren
- die Frau darf das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben;
- es muss entweder weiblicherseits und/oder männlicherseits eine Fruchtbarkeitsstörung vorliegen (z.B. verschlossene Eileiter, PCO-Syndrom, Endometriose, eingeschränkte Samenqualität, etc.).